Sondermietverwaltung

    In Wohneigentumsanlagen endet die Befugnis des WEG-Verwalters, grob gesagt, an der Wohnungseingangstür. Die Probleme der vermieteten oder zu vermietenden Immobilie werden damit unter Umständen nur unzureichend gelöst. Deshalb bieten wir zusätzlich oder unabhängig von der WEG-Verwaltung in einem gesonderten Vertrag, die Verwaltung des Sondereigentums an. Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung hat der Verwalter alle Aufgaben, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnung/ Teileigentumseinheit zuzuordnen sind, für den Eigentümer zu erbringen.

    Unsere Aufgaben als Verwalter im Bereich der Sondermietverwaltung sind u. a.:

    • Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
    • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Absprache mit dem Eigentümer
    • Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
    • Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen, mindestens jedoch in Höhe von 2 Monatskaltmieten
    • Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter
    • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Sondereigentums erforderlichen Maßnahmen
    • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf den Vertragsgegenstand beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen (außergerichtlich) für den Eigentümer
    • Korrespondenz mit den Mietern und der Hausverwaltung
    • Einzug der Mieten und der Nebenkosten, Überwachung des Mieteingangs
    • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
    • Entgegennahme von Kündigungen durch den Mieter
    • Aufnahme festgestellter oder vom Mieter angezeigter Mängel, In Auftraggabe der Instandhaltungsmaßnahmen sowie Mängelbeseitigung
    • Protokollierte Wohnungsend- und Zwischenabnahmen, sowie Übergaben bei Mieterwechsel
    • Abwicklung der Rückgabe der Mietsache durch den Mieter wie z.B. Prüfung der ordnungsgemäßen Vornahme einer eventuell vom Mieter geschuldeten Endrenovierung, Abwicklung der Kautionen und sonstigen Sicherheiten mit dem ausscheidenden Mieter
    • Erfassung der Zählerstände für Heizung, Strom und Wasser bei Mieter- oder Jahreswechsel