In Wohneigentumsanlagen endet die Befugnis des WEG-Verwalters, grob gesagt, an der Wohnungseingangstür. Die Probleme der vermieteten oder zu vermietenden Immobilie werden damit unter Umständen nur unzureichend gelöst. Deshalb bieten wir zusätzlich oder unabhängig von der WEG-Verwaltung in einem gesonderten Vertrag, die Verwaltung des Sondereigentums an. Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung hat der Verwalter alle Aufgaben, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnung/ Teileigentumseinheit zuzuordnen sind, für den Eigentümer zu erbringen.
Unsere Aufgaben als Verwalter im Bereich der Sondermietverwaltung sind u. a.:
- Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Absprache mit dem Eigentümer
- Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
- Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen, mindestens jedoch in Höhe von 2 Monatskaltmieten
- Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter
- Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Sondereigentums erforderlichen Maßnahmen
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf den Vertragsgegenstand beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen (außergerichtlich) für den Eigentümer
- Korrespondenz mit den Mietern und der Hausverwaltung
- Einzug der Mieten und der Nebenkosten, Überwachung des Mieteingangs
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
- Entgegennahme von Kündigungen durch den Mieter
- Aufnahme festgestellter oder vom Mieter angezeigter Mängel, In Auftraggabe der Instandhaltungsmaßnahmen sowie Mängelbeseitigung
- Protokollierte Wohnungsend- und Zwischenabnahmen, sowie Übergaben bei Mieterwechsel
- Abwicklung der Rückgabe der Mietsache durch den Mieter wie z.B. Prüfung der ordnungsgemäßen Vornahme einer eventuell vom Mieter geschuldeten Endrenovierung, Abwicklung der Kautionen und sonstigen Sicherheiten mit dem ausscheidenden Mieter
- Erfassung der Zählerstände für Heizung, Strom und Wasser bei Mieter- oder Jahreswechsel




